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Mit diesem Formular können Sie die Ernährungstherapie bei Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin beantragen lassen:

Schritt für Schritt-Anleitung: So beantragen Sie ihre Krankenkassenbezuschussung zur Ernährungstherapie: 

Bevor die Beratung starten kann, muss der Hinweis zur Datenschutzerklärung zur Kenntnis und akzeptiert werden:

Zum Ausdrucken. Alternativ online auszufüllen und per E-Mail zurücksenden:

Häufig gestellte Fragen

Ernährung ist ein wichtiger Baustein, um Krankheiten vorzubeugen oder auch zu behandeln. Unsere Ernährungsweise hat großen Einfluss auf das tägliche Energielevel und das Wohlbefinden. Eine professionelle Ernährungsberatung unterstützt Sie dabei Ihre individuellen Gesundheitsziele zu erreichen und Antworten auf offene Fragen zu erhalten. In der 1:1 Betreuung gehe ich auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Fragen ein. Sie erhalten grundlegende Informationen und es werden gemeinsam Strategien für den Veränderungsprozess erarbeitet, die sich gut in den Alltag integrieren lassen. 

Die Ernährungsberatung richtet sich an gesunde Menschen, die Informationen über Ihr Ess- und Trinkverhalten, spezielle Lebensmittel oder Lebensweisen erhalten möchten. Ziel kann hier sein, die Gesundheit zu erhalten oder die sportliche Leistungsfähigkeit zu steigern. Gerne berate ich Sie zu Themen wie, Grundlagen der Ernährung oder Sporternährung. 

Bei einer Ernährungstherapie liegt eine ernährungsmitbedingte Erkrankung vor und richtet sich an kranke Menschen. Die Beratung erfolgt durch eine ärztliche Anordnung und geht meist über einen längeren Zeitraum. Ziel ist es Beschwerden zu lindern oder positiv zu beeinflussen. In der Ernährungstherapie unterstützt ich Sie dabei Essgewohnheiten umzustellen und langfristig in Ihren Alltag zu implementieren. Gerne berate ich Sie zu Themen wie Adipositas (BMI >30), erhöhte Blutfettwerte. 

Die ernährungstherapeutische Beratung nach §43 SGB V ist für Menschen mit einer ernährungsmitbedingten Erkrankung, wie Adipositas, Diabetes etc. Die Krankenkassen beteiligten sich in der Regel an den Beratungskosten. Die Höhe der Beteiligung ist allerdings von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich.. Wie hoch die Bezuschussung ist erfahren Sie direkt von Ihrer Krankenkasse. 

Präventive Ernährungsberatung nach §20 SGB V ist für gesunde Menschen. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um eine private Leistung. Ob sich Ihre Krankenkasse an den Beratungskosten beteiligt, erfragen Sie bitte direkt bei Ihre Krankenkasse. 

Unter der nächsten Frage erfahren Sie, was Sie für die Bezuschussung benötigen. 

  1. Sie benötigen von Ihrem Arzt eine ausgefüllte Notwendigkeitsbescheinigung mit einer entsprechenden Diagnose. Die Notwendigkeitsbescheinigung finden Sie im Bereich Formulare. Ducken Sie das Formular aus und lass es von Ihrem Arzt ausfüllen. 
  2. Nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf, um die Höhe der Bezuschussung zu erfragen. Hier benötigen Sie auch die Notwendigkeitsbescheinigung. Wenn Ihre Krankenkasse einen Kostenvoranschlag benötigt, stelle ich Ihnen diesen gerne aus. 
  3. Die Rechnung(en) der Beratungen reichen Sie bitte bei der Krankasse ein, um Ihre Kostenübernahme /-bezuschussung zu erhalten. 

Für die online Beratung bequem von zu Hause benötigen Sie einen Laptop oder Tablett mit:

  • einem sicheren und stabilen Internetzugang 
  • Frontkamera 
  • Mikrofon 
  • Lautsprecher
  • unterstützer Webbrowser wie Google Chrome, Mozilla Firefox etc.

Sie erhalten einen Tag vor der Beratungen den Zugangslink per Email von mir. Bitte loggen Sie sich ca. 5-10 Minuten vor Beratungsstart ein, damit wir die Beratung pünktlich starten könnten. 

Vor der ersten Beratung benötige ich folgende Unterlagen von Ihnen:

  • ausgefüllten Gesundheitsbogen
  • die unterschriebene Beratungsvereinbarung und Datenschutzerklärung
  • Kopie der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung
  • Befundkopien, wie Laborwerte, Test von Nahrungsmittelunverträglichkeiten etc.

Wenn nichts anderes vereinbart ist senden Sie mir bitte die Unterlagen bitte per Email zu. 

Sie erhalten jeweils am Ende des Monats eine Rechnung über alle bereits erbrachten Leistungen mit dem Zahlungsziel von 14 Tagen.  Wenn nichts anderes vereinbart ist erhalten Sie die Rechnung per Email von mir. Für die Kostenerstattung/-beteiligung reichen Sie die Rechnung bitte bei Ihrer Krankenkasse ein.